Tierärztliche Allgemeinpraxis
(Hunde, Katzen, Kleine Haus- und Heimtiere,Pferde, Nutztiere)




 

  • Klinische Untersuchung
  • Parasitenkontrolle und -behandlung
  • Elektronische Tierkennzeichung
  • Laboruntersuchungen im Praxislabor und im spezialisierten externen Labor
  • Röntgenuntersuchung / HD- ,ED- Untersuchungsstelle
  • Untersuchung auf Patellaluxation
  • Ultraschalluntersuchung
  • Ohrenuntersuchung , Ohrenbehandlungen
  • einfache Augenuntersuchung und -chirurgie
  • Zahnbehandlungen
  • Weichteilchirurgie
  • Geburtshilfe
  • Behandlung von Pferden
  • Schutzimpfungen
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen und Tierärztlichen Kliniken
  • Diätnahrung für Hunde und Katzen

 


Gebühren


Die Abrechnung für von uns erbrachte Leistungen richtet sich ab 22.11.2022 nach der Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)  sowie nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung.
In der GOT ist detailliert geregelt, welche Gebühr für welche Leistung erhoben werden muss und darf. Dabei gibt der Gesetzgeber dem Tierarzt die Möglichkeit, den ein- bis dreifachen Satz zu berechnen.
In unserer Praxis wird derzeit der einfache - im Nacht- und Notdienst der 2,0-fache Satz  plus Notdienstgebühr von € 50,00 berechnet.
Die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte finden Sie unter folgender Adresse:
www.tieraerzteverband.de/bpt/Tierbesitzer/got/index.php

https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
 
In unserer Praxis erfolgt die Bezahlung in bar oder per EC-Karte.  


 Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.

§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.

Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.

Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis.

Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.

In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

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